In der Bauzone Z5 sind unter anderem 5 Geschosse, eine Gebäudehöhe von maximal 17 m und ein kleiner Grenzabstand von 4.5 m erlaubt; der grosse Grenzabstand beträgt ½ Gebäudehöhe (§ 11 Abs. 1 BNO). 1.2. Anfangs Dezember 2010 stellte die Beschwerdegegnerin an ihrer nördlichen Parzellengrenze mit einem Abstand von 0.12 m zur Nachbarzelle Nr. (…) die 2.5 m hohe, 0.8 m breite und ca. 0.1 - 0.15 m tiefe, weisse und im vorliegenden Fall Gegenstand der Beschwerde bildende Informations- und Reklamestele auf. Das nach-