3.1 S. 9). Im Weiteren kann der Vollzugshilfe des BAFU (Entwurf Mai 2010) entnommen werden, dass der Schulsport in der Lärmermittlung (entgegen dem Ansinnen der Vorinstanz) nicht auszuklammern ist. In der Schweiz ist der Schulsport bei der Lärmermittlung mit zu berücksichtigen und die Frage nach zusätzlichen Lärmschutzmassnahmen ist im Rahmen der Interessenabwägung zur Gewährung von allfälligen Erleichterungen zu beantworten (Vollzugshilfe des BAFU [Entwurf Mai 2010], S. 9). Im konkreten Fall wird die Lärmermittlung und -beurteilung gestützt auf Messungen oder Berechnungen von Immissions-Schall- pegeln zu erfolgen haben.