Dieser Wert korrespondiert nach Aussagen der EMPA gut mit den Resultaten einer Langzeitmessung eines frei zugänglichen Hartplatzes, bei welchem ein Schallleistungspegel von 90.5 dB (A) gemessen worden sei. Da bei der Nutzung von Hartplätzen im Vergleich zum Fussballspiel mit impulshaltigeren Emissionen (Aufprallgeräusche von Bällen) zu rechnen sei, werde diesen Nutzungen ein expliziter Zuschlag KI/T von 3 dB gegeben (Urteil des Bundesgerichts vom 31. Januar 2011 [1C_278/2010], Erw. 4.4.5 = URP 2011, S. 144 f.; Vollzugshilfe des BAFU [Entwurf Mai 2010], Fallbeispiele der EMPA, Ziff. 3.1 S. 9).