Die Sportanlagen können ausserhalb der Schulzeit auch frei benutzt werden. Dieser Besonderheit kann bei der Anwendung der Vollzugshilfe des BAFU jedoch Rechnung getragen werden. So empfiehlt die EMPA in ihren, der Vollzugshilfe beiliegenden Beispielen (Ziff. 3.1 S. 9), für die Schalleistungsberechnung von Flächen mit freier Benutzung die deutsche Richtlinie VDI 3770 Kapitel 16 (Bolzplätze) heranzuziehen. Dabei wird – ausgehend von der auf eine Einzelperson bezogenen Geräuschemission für reines Fussballspielen – die Schallleistung in Abhängigkeit von der Anzahl der Spieler ermittelt. Bei 10 Spielern ergebe sich ein Schallleistungspegel von 90 dB (A).