Im vorliegenden Fall erscheint es ebenfalls geboten, die Vollzugshilfe des BAFU (Entwurf Mai 2010) anzuwenden: Die neuen Aussensportplätze der Schulanlage Angelrain werden für den Schulsport genutzt; insofern handelt es sich um eine Schulsportanlage. Zwar ist die Anlage relativ klein, ohne Flutlicht-, ohne (fixe) Lautsprecheranlage und ohne Zuschauerraum. In welchem Ausmass auf der Anlage Trainings- oder Wettkampfbetrieb stattfindet bzw. stattfinden soll, ist gestützt auf die Akten unklar und wird im Rahmen der Lärmermittlung und -beurteilung noch abzuklären sein. Die Sportanlagen können ausserhalb der Schulzeit auch frei benutzt werden.