Kleine, mittlere und grosse Anlagen (Vollzugshilfe des BAFU [Entwurf Mai 2010], Fallbeispiele der EMPA, S. 3 ff). In einem Beurteilungsfall eines Allwetterplatzes (des Schulhauses Moosmatt, Luzern) erachteten das BAFU und das Bundesgericht die Vollzugshilfe des BAFU (Entwurf Mai 2010) als anwendbar. Die Vollzugshilfe des BAFU (Entwurf Mai 2010) ermögliche eine angemessene Beurteilung des von dieser kleinen Sportanlage ausgehenden Lärms (Urteil des Bundesgerichts vom 31. Januar 2011 [1C_278/2010], Erw. 4.4.5. in fine = URP 2011, S. 145). Im vorliegenden Fall erscheint es ebenfalls geboten, die Vollzugshilfe des BAFU (Entwurf Mai 2010) anzuwenden: