Zu den konkreten Lärmverhältnissen wurden bisher keine Abklärungen vorgenommen. Nach der neuen bundesgerichtlichen Rechtsprechung können die deutsche Sportanlagenlärmschutzverordnung oder die darauf beruhende Vollzugshilfe des BAFU für die Beurteilung der Lärmbelastung von Sportanlagen (Entwurf Mai 2010) als Empfehlungen bzw. Entscheidhilfen beigezogen werden (Erw. 3.4.). Die EMPA hat im Auftrag des BAFU zur Vollzugshilfe typische Fallbeispiele zusammengestellt und dabei drei repräsentative Anlagetypen unterschieden: Kleine, mittlere und grosse Anlagen (Vollzugshilfe des BAFU [Entwurf Mai 2010], Fallbeispiele der EMPA, S. 3 ff).