Empfindlichkeit (Art. 13 Abs. 2 USG) vorzunehmen (BGE 133 II 297 mit Hinweisen; Urteil des Bundesgerichts vom 27. Juli 2011 [1C_34/2011], Erw. 2.1). Unter Umständen können fachlich genügend abgestützte ausländische bzw. private Richtlinien eine Entscheidungshilfe bieten, sofern die Kriterien, auf welchen diese Unterlagen beruhen, mit denjenigen des schweizerischen Lärmschutzrechts vereinbar sind.