LSV durchzuführen. 140 Verwaltungsgericht 2012 Der von den Beschwerdeführern beim Stadtrat im Mai 2009 beanstandete Lärm bezog sich auf Immissionen an Sonn- und Feiertagen sowie abends / nachts, wie Werfen der Bälle gegen den Korb, gegen das hinter dem Korb befestigte Brett und gegen die Einzäunung, aber auch allgemeinen Lärm, insbesondere beim gleichzeitigen Spiel mehrerer Mannschaften. Im Juli 2010 beklagten sich verschiedene weitere Anwohner wegen störender Lärmimmissionen (ausgehend von der neuen Schulsport-Aussenanlage) ausserhalb der Schulzeiten, insbesondere abends sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen;