Dass der frühere, an anderer Stelle gelegene und kleiner dimensionierte Turn- und Pausenplatz zu keinen Klagen Anlass gegeben hatte, ist bei dieser Würdigung nicht entscheidend. Die neuen Aussensportanlagen liegen entlang dem Veloweg und der Bahnlinie, umfassen zwei Basketballplätze (je ca. 15 m x 32 m), einen weiteren Hartplatz für Handball, Fussball etc. (ca. 22 m x 44 m), eine Laufbahnanlage (drei 80 m Bahnen) sowie Anlagen für Weit- und Hochsprung. Die Sportanlagen weisen zur Parzelle Nr. (…) der Beschwerdeführer eine Distanz von rund 15 m bzw. zum Wohnhaus eine solche von ca. 45 m