Zwischen früherem Turn- und Pausenplatz und der Bahnlinie lag früher ausserdem ein dichter Gehölz- bzw. Heckenbestand, welcher zu Gunsten der neuen Anlagen weichen musste. Da ein wesentlicher umweltrelevanter Teil der Gesamtanlage, namentlich die beiden Basketballplätze, der Hartplatz und die Leichtathletikanlagen nach Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes am 1. Januar 1985 erstellt wurden und diese neuen Anlagen deutlich näher bei den Wohnliegenschaften der W 7.5a liegen als der bisherige Turn- und Pausenplatz, ist von einer Neuanlage auszugehen. 3.2. 3.2.1. Für Neuanlagen gelten die Planungswerte (vgl. Art. 25 Abs. 1 USG, Art. 7 Abs. 1 lit.