Die Baubewilligung für den Neubau der Dreifachturnhalle Angelrain und die Umgestaltung des Pausenplatzes und der Aussensportanlagen habe der Stadtrat am 17. Januar 2007 erteilt, also nach dem Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes am 1. Januar 1985. Unter diesen Umständen sei von einer neubauähnlichen Umgestaltung der altrechtlichen Aussensportanlagen auszugehen, die gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung der Errichtung einer Neuanlage gleichge- 136 Verwaltungsgericht 2012