3. 3.1. Die Aussenanlage Angelrain stellt eine ortsfeste Anlage im Sinne von Art. 7 Abs. 7 USG und Art. 2 Abs. 1 LSV dar, bei deren Betrieb Lärmemissionen verursacht werden. Gemäss dem vorinstanzlichen Entscheid wurde die Schulanlage anfangs des letzten Jahrhunderts gebaut. Die Spielwiese bestehe in unveränderter Form seit rund 80 Jahren. Der ehemalige, nördlich der alten Turnhalle Angelrain liegende Pausen- und Turnplatz sei beim Neubau der Dreifachturnhalle Angelrain aufgehoben und durch einen neuen grossräumigen Pausenplatz ersetzt worden.