Das Krähen der Hähne erfolgt – wie schon ausgeführt – gehäuft frühmorgens und wirkt sich vor allem dann und wenn es in der Nacht auftritt, störend aus (vgl. oben Erw. 4.2.4.). Hingegen ist in der Mittagszeit, insbesondere auch in den Sommermonaten, wenn sich der Beschwerdeführer im Aussenbereich seiner Liegenschaft aufhält, höchstens mit vereinzeltem, nicht aber mit regelmässigem oder länger anhaltendem Krähen zu rechnen. Von einer wesentlichen Beeinträchtigung der Umgebung über die Mittagszeit durch die Hähne ist daher nicht auszugehen. 4.4. 4.4.1.