Störend sei weniger der einzelne Schrei, sondern die Unvorhersehbarkeit und die Häufigkeit des Krähens. Manchmal schrien die Hähne in Abständen von 30 Minuten. 4.2.2. Die Beschwerdegegner hingegen bestreiten, dass die Hähne übermässige und störende Immissionen verursachten. Sie würden lediglich gelegentlich krähen. Man habe aus Rücksicht auf den Beschwerdeführer vor einiger Zeit auf Zwerghähne umgestellt, die weniger laut krähen würden und weniger krähfreudig seien. Auch habe man die Anzahl der Hähne auf das Minimum beschränkt. Die Ställe seien so ausgerichtet, dass die Nachbarn möglichst geringen Lärmeinwirkungen ausgesetzt seien.