eventualiter sei festzuhalten, dass die Beschwerdegegner maximal je einen Hahn halten dürften. Das Krähen der Hähne wird von ihm als stark störend empfunden. Es finde von frühmorgens bis spät abends, manchmal aber auch nachts statt. Der Lärm der Hähne sei völlig unvorhersehbar, durchdringend und stereotyp. Das Krähen sei sehr laut. Es seien Lautstärken von deutlich über 60 db(A) gemessen worden. Das Krähen sei sehr störend, auch weil es in unregelmässigen Abständen erfolge und von der Art her durchdringend und alarmierend sei. Die Hähne animierten sich z. T. gegenseitig zum Krähen. Störend sei weniger der einzelne Schrei, sondern die Unvorhersehbarkeit und die Häufigkeit des Krähens.