Diese hobbymässige Haltung und Zucht von Ziergeflügel und die dafür notwendigen Bauten und Anlagen sind somit Teil der Wohnnutzung und damit in der Wohnzone W2 und der Kernzone K grundsätzlich zonenkonform, wovon auch der Gemeinderat in seinem Beschluss ausgeht. Nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Frage, ob für die Hühnerställe je eine Baubewilligung erteilt worden ist. 3.3. Auch wenn die Zonenkonformität der Geflügelhaltung in der Wohnzone im Grundsatz zu bejahen ist, darf diese im Interesse der Nachbarschaft nicht ein beliebiges Ausmass annehmen. Die Haltung von Hühnern und insbesondere von Hähnen führt naturgemäss zu Immissionen.