Halten von Hunden oder das Basteln in einer Hobbywerkstatt – unter den Begriff der Wohnnutzung und erweise sich daher als zonenkonform. Wann eine Tierhaltung noch als hobbymässig bezeichnet werden könne, hange von der Zweckbestimmung der Tiere ab. Nur diejenige Tierhaltung sei zonenkonform, die rein privaten Zwecken, also der eigenen Freizeitbetätigung diene.