Zonenkonform seien somit ohne Weiteres Bauten, die Wohnraum enthalten, aber auch diejenigen, die zum Wohnen zusätzlich nötig seien, wie Garagen oder Gartenhäuser. Ebenso falle die Hobbynutzung unter den Begriff der Wohnnutzung. Hobbynutzung sei grundsätzlich als Teil der Wohnnutzung anzusehen. Das Wohnen in einer dafür bestimmten Zone werde unter anderem gerade dadurch charakterisiert, dass deren Bewohner im allgemeinen die Möglichkeit hätten, in ihren Gärten verschiedenen Freizeitbeschäftigungen nachgehen zu können. Dies verhalte sich auch dann nicht anders, wenn Nutztiere Gegenstand der hobbymässigen Beschäftigung bildeten.