Darüber hinaus erledigt der Beschwerdeführer auch anfallende Arbeiten im Haushalt, zu denen seine Eltern nicht in der Lage sind. Von seinem monatlichen Brutto-Einkommen in Höhe von CHF 5'433.00 bezahlt der Beschwerdeführer monatlich CHF 3'000.00 auf das gemeinsame Konto der Familie, welches zur Deckung der alltäglichen Kosten der gesamten Familie dient.