Von Oktober 2006 bis April 2007 verübte er, unter anderem zusammen mit den gleichen Kollegen, mit denen er bereits wegen der begangenen Sexualdelikte bestraft werden musste, eine Vielzahl von Vermögensdelikten und wurde zudem wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens verurteilt, weil er zusammen mit seinen Kollegen am 21. und 26. März 2007 Steine auf Autos, die auf der kantonalen Autobahn T5 fuhren, warf. Gemäss eigenen Aussagen hat der Beschwerdeführer den Kontakt zu seinen früheren Kollegen nach seiner Verhaftung am 11. April 2007 abgebrochen. 132 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2013