Der Beschwerdeführer besuchte die 4. Klasse der Bezirksschule, als er gegenüber einer zwei Jahre jüngeren Mitschülerin zusammen mit Kollegen im Sommer 2004 massive sexuelle Übergriffe beging. In der Folge wurde er von der Schule verwiesen und musste seine Grundschulausbildung an einer anderen Schule abschliessen, erreichte jedoch offenbar aufgrund des teilweise unterschiedlichen Unterrichtsstoffes keinen genügenden Abschluss. Trotzdem konnte er am 1. August 2005 bei einem Krankenversicherungsunternehmen eine kaufmännische Lehre beginnen, welche er am 31. Juli 2008 abschloss.