Auch beruflich könne eine äusserst positive Bilanz gezogen werden. Nach der Lehre habe er bei seiner Arbeitgeberin bleiben können. Er sei aufgrund seiner guten Leistungen diverse Male betriebsintern ausgezeichnet worden, habe Zusatzausbildungen absolviert und zudem an eine Stelle mit komplexerem Anforderungsprofil wechseln können. 3.2.6. (…) 3.2.7. Soweit der Beschwerdeführer auf seine Persönlichkeitsentwicklung verweist, ist Folgendes festzuhalten: