Zudem habe er nach der Untersuchungshaft im April 2007 den Kontakt zu sämtlichen früheren Kollegen, mit denen er die dem Urteil vom 7. April 2011 zugrunde gelegenen Delikte begangen habe, abgebrochen. Sein Verhalten im Vollzug der Halbgefangenschaft habe keinerlei Anlass zu Beschwerden gegeben, was das positive Bild des Beschwerdeführers abrunde und sein heutiges Bemühen um tadelloses Verhalten zeige. Auch finanziell seien seine Verhältnisse positiv und er habe seine Geldstrafe und die Bussen, sämtliche Kosten der Gerichtsverfahren und der Halbgefangenschaft sowie alle Anwaltshonorare pünktlich bezahlt. Auch beruflich könne eine äusserst positive Bilanz gezogen werden.