Seine Entwicklung in persönlicher Hinsicht sei seit den dem Urteil des Obergerichts vom 7. April 2011 zugrundeliegenden Straftaten sehr positiv und stabil. Der Beschwerdeführer lebe seit mehr als vier Jahren in einer festen Partnerschaft mit seiner Freundin und unterstütze diese mit Rat und Tat. Zudem habe er nach der Untersuchungshaft im April 2007 den Kontakt zu sämtlichen früheren Kollegen, mit denen er die dem Urteil vom 7. April 2011 zugrunde gelegenen Delikte begangen habe, abgebrochen.