(…) Es besteht vorliegend kein Anlass, von den diesbezüglichen Beurteilungen der Strafrichter in migrationsrechtlicher Hinsicht abzuweichen. (…) 3.2.3. Nachdem der Beschwerdeführer mit Entscheid der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau vom 16. Juni 2006 wegen mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfach versuchter sexueller Nötigung und versuchter Nötigung zu 10 Tagen Einschliessung, unter Gewährung einer Probezeit bis zum 24. April 2007, verurteilt werden musste, ist aufgrund der Art der begangenen Delikte aus migrationsrechtlicher Sicht grundsätzlich von einem erhöhten öffentlichen Interesse auszugehen.