Derzeit geht der Beschwerdeführer jedoch keiner Erwerbstätigkeit mehr nach und ist zu 100% krankgeschrieben. Dem Bericht der PDAG vom 7. August 2013 lässt sich sodann entnehmen, dass beim Beschwerdeführer eine anamnestisch emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus diagnostiziert wurde und aus psychiatrischer Sicht zu Beginn eine stationäre oder teilstationäre intensive Behandlung zu empfehlen sei, der Beschwerdeführer sich aber dagegen ausspreche. Zudem wurde gegen den Beschwerdeführer im Februar 2013 bereits wieder ein Strafverfahren eröffnet.