Anzeichen einer Besserung liegen damit im Bereich des Drogenkonsums nicht vor. Gleiches gilt für seine Beschäftigungssituation. (…) Seine zeitweise Berufstätigkeit erlaubte es ihm zwar, seinen Lebensunterhalt zwischenzeitlich selber zu finanzieren und nicht mehr erheblich der Sozialhilfe zur Last zu fallen. Derzeit geht der Beschwerdeführer jedoch keiner Erwerbstätigkeit mehr nach und ist zu 100% krankgeschrieben.