So war er ab 2006 unter anderem als Betriebsmitarbeiter/Hilfsmonteur, als Gartenarbeiter, als Logistikmitarbeiter und als Betriebsmitarbeiter-Aushilfe im Bereich Wohnungs- und Geschäftsumzüge sowie Räumungen und Entsorgungen tätig. Der Beschwerdeführer arbeitete ab dem 24. September 2010 als Call-Agent in B.. Vom 21. Januar 2013 bis 31. August 2013 2013 Migrationsrecht 155