Die PDAG führen in ihrem Bericht vom 7. August 2013 aus, dass aus psychiatrischer Sicht zunächst eine stationäre oder teilstationäre intensive Behandlung zu empfehlen sei. Der Beschwerdeführer spreche sich jedoch gegen ein derartiges Vorgehen aus. Offenbar hat der Hausarzt für den Beschwerdeführer überdies ein Gesuch um Leistungen der Invalidenversicherung gestellt. Nach dem Gesagten kann der Beschwerdeführer unter dem Aspekt des Wohlverhaltens nichts zu seinen Gunsten ableiten. Abgesehen davon, dass er nach wie vor THC konsumiert, kann ihm entgegen seiner Behauptung auch nicht attestiert werden, er lebe frei von harten Drogen. Hinzu kommt, dass keine Rede davon sein kann,