Dem Bericht der Psychiatrischen Dienste A. (PDAG) ist zu entnehmen, dass beim Beschwerdeführer eine anamnestisch emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline Typus mit Verdacht auf Aktivitätsund Aufmerksamkeitsstörung diagnostiziert wurde. Diesem Bericht lässt sich jedoch auch entnehmen, dass sich der Behandlungsverlauf schleppend gestalte, da der Beschwerdeführer Konsultationen unentschuldigt verpasst habe und auch die vereinbarte Behandlung im Beratungszentrum B. (Suchtberatungsstelle) nicht wie vereinbart aufgenommen habe.