Der Beschwerdeführer anerkennt deren Ernsthaftigkeit selber, indem er zugibt, er habe sie "bis heute wohl verharmlost". Die angebliche Bereitschaft, sich dem Problem zu stellen, vermag für sich allein noch keine günstige Prognose zu begründen. Ab dem 24. September 2010 arbeitete der Beschwerdeführer in einer festen Anstellung als Call Center Mitarbeiter. Seit dem 21. Januar 2013 hatte der Beschwerdeführer einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einem Verlagshaus. Dieses Arbeitsverhältnis wurde jedoch per 31. August 2013 durch die Arbeitgeberin aufgelöst.