November 2010 ausgesprochen. Seither sind keine Verurteilungen gegen den Beschwerdeführer mehr ergangen. Jedoch wurde im Februar 2013 gegen den Beschwerdeführer ein Strafverfahren wegen Erschleichens einer Leistung sowie Urkundenfälschung eröffnet, welches mit Verfügung der Staatsanwaltschaft B. vom 16. Mai 2013 sistiert wurde. Die Sistierung erfolgte, da der Ausgang des Strafverfahrens gegen den Beschwerdeführer vom Verfahren gegen eine Drittperson abhängig ist, weshalb der Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten ist.