Der Beschwerdeführer reiste 1991 im Alter von zehn Jahren in die Schweiz ein. Er wurde schon bald nach seiner Einreise erstmals straffällig und konsumierte ab 1995 illegale Suchtmittel. Bis im Jahr 2010 kam es regelmässig zu Verurteilungen (hauptsächlich wegen Vermögensdelikten sowie Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz), wobei der Beschwerdeführer zu Freiheitsstrafen von insgesamt über 17 Monaten verurteilt wurde. Auch vermochte er seinen öffentlich- und privatrechtlichen Verpflichtungen kaum je nachzukommen und musste in erheblichem Umfang von der öffentlichen Fürsorge unterstützt werden.