Ordnung tangiert wurden und wie gravierend der Verstoss dagegen war (Erw. 3.2.1.). - I.c. erweisen sich der Widerruf der Niederlassungsbewilligung und die Wegweisung des Beschwerdeführers aus der Schweiz als verhältnismässig (Erw. 3.). Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 22. Oktober 2013 in Sachen A. gegen das Amt für Migration und Integration (WBE.2011.1064). Sachverhalt (Zusammenfassung)