Überwachung oder Sanierung übernommen hat, vom Kreis der Personen ausschliessen wollte, die ein Gesuch i.S.v. Art. 32d Abs. 4 USG stellen können. Art. 32d Abs. 3 des Entwurfs der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats zur Revision des Altlastenrechts vom 20. August 2002 ermächtigte die zuständige Verwaltungsbehörde, auf Antrag eines "Beteiligten" und bei klaren Verhältnissen im Kostenverteilungsverfahren auch über privatrechtliche Ansprüche zu entscheiden (BBl 2003 5041; Bericht vom 20. August 2002 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates [Bericht UREK-N, BBl 2003 5025 ff.