37 Erleichterte Ausnahmebewilligung im Unterabstand von Strassen (§ 67a BauG) Vorausgesetzt wird eine untergeordnete Baute und dass kein überwiegendes, aktuelles öffentliches Interesse entgegenstehen darf; Anwendungsfall eines Garten- bzw. Gerätehauses. Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 4. Juli 2011 in Sachen Gemeinderat A. gegen B. und C. (WBE.2010.386). Aus den Erwägungen