Die Beschwerdeführerin bietet auf der fraglichen Fläche auf Paletten und fahrbaren Gestellen verschiedene Artikel für den Gartengebrauch (Pflanzen, Erde, Holzkohle usw.) sowie saisonale Produkte (wie z. B. Weihnachtsbäume) zum Verkauf an. Mit dem Aussenverkauf erwirtschaftet sie einen Jahresumsatz von immerhin 140 Verwaltungsgericht 2011