4.3.1. Ausgehend von der Funktion der Ausnützungsziffer (siehe vorne Erw. 4.1.) sind von der Anrechnung Flächen ausgenommen, die nicht unmittelbar der für die betreffende Zone vorgesehenen Wohnoder Gewerbenutzung dienen, sondern gleichsam unabhängig von 2011 Bau-, Raumentwicklungs-, Umweltschutzrecht 139