35 Behindertengleichstellung in der Erschliessungsplanung Die Umsetzung der Vorschriften über hindernisfreie Bauten und Anlagen ist im Planungsverfahren nicht vorgesehen, sondern erfolgt auf Stufe Baubewilligung. Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 19. April 2011 in Sachen A. und Mitbeteiligte gegen Gemeinderat B. und Regierungsrat (WBE.2010.124). Aus den Erwägungen