umso mehr gilt dies für landwirtschaftliche oder je nach Betrieb auch gewerbliche Aktivitäten. Auf der andern Seite wird niemand bezweifeln, dass eine grössere Zahl von Hunden pro Haushalt in einer relativ dicht besiedelten gemischten Zone, wo Erholung, Schlafen, Haus- und Heimarbeit sowie Essen, aber auch soziale Kontakte möglich sein sollen und nur mässig störende Betriebe zugelassen sind, das tolerierbare Mass überschreiten und nicht mehr der Empfindlichkeitsstufe III entsprechen würde. Dies muss unabhängig davon gelten, ob die betreffende Tierhaltung hobby- oder gewerbsmässig betrieben wird.