ein gewisses Mass an Störungen auch durch Tiere erlaubt sein, gibt es doch nicht wenige menschliche Wohnaktivitäten – man denke etwa an Rasenmähen, Kinderspiel oder Grillieren unter freiem Himmel –, die ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf die Umgebung zeitigen; umso mehr gilt dies für landwirtschaftliche oder je nach Betrieb auch gewerbliche Aktivitäten.