Mit andern Worten handelt es sich um eine gemischte Wohn- / Gewerbezone. In der Dorfzone zugelassene Wohnbauten sind Zweifamilienhäuser, Doppeleinfamilienhäuser, Reiheneinfamilienhäuser bis zu vier Einheiten sowie Mehrfamilienhäuser bis sechs Wohneinheiten, wobei die Mehrzahl der Wohnungen pro Gebäude mindestens drei Zimmer aufweisen muss. Weiter sind Bauten für Gewerbe, Dienstleistungsbetriebe und Landwirtschaft zugelassen. Erlaubt sind mässig störende Betriebe, deren Auswirkungen im Rahmen herkömmlicher Betriebe und auf die üblichen Arbeitszeiten beschränkt bleiben (§ 8 Abs. 4 BNO). Der Dorfzone ist die Empfindlichkeitsstufe III zugeordnet (§ 6 Abs. 2 BNO).