4.2.3.3). - Auch die Häufung von Strassenverkehrsdelikten kann ein Hinweis darauf sein, dass der Bürgerrechtsbewerber das Erfordernis der Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung nicht erfüllt (Erw. 4.2.4). Urteil des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 21. April 2011 in Sachen K. (WBE.2011.13). Aus den Erwägungen