" 6.2 Beim Merkblatt handelt es sich um eine sogenannte Verwaltungsverordnung, die in erster Linie Regeln für das verwaltungsinterne Verhalten enthält. Verwaltungsverordnungen umschreiben grundsätzlich keine Rechte und Pflichten der Bürger. Konkret handelt es sich beim Merkblatt (wie auch beim Kreisschreiben der Bundeskanzlei) um eine verhaltenslenkende Verwaltungsverordnung, mit der zum Zweck einer einheitlichen und rechtsgleichen Rechtsanwendung auf die Ermessensausübung und die Handhabung offen formulierter Vorschriften abgezielt wird.