Unterschriften mit der Begründung zu streichen, vom Gesetzgeber klar als Hilfsangabe charakterisierte Hinweise seien nicht eigenhändig erteilt worden, läuft auf überspitzten Formalismus hinaus und schützt die Ausübung der politischen Rechte nicht mehr, sondern dient im Gegenteil der Verhinderung ihrer wirksamen Wahrnehmung. Ein überspitzter Formalismus ist gerade auch im Bereich der Volksrechte absolut zu vermeiden (…).