Im Leistungsausweis sind alle im betreffenden Semester besuchten Module mit den entsprechenden Leistungsbewertungen und vergebenen ECTS-Credits aufgeführt (§ 7 Abs. 4 Satz 1 und § 5 Rahmenordnung). Diese Datenabschrift ist als einsprachefähige Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung auszustellen (§ 7 Abs. 4 Satz 2 Rahmenordnung). Ebenso sehen die §§ 7 und 9 der Studienund Prüfungsordnung des Bachelor of Science in Wirtschaftsinformatik vom 1. Oktober 2006 (StuPO FHNW) eine Leistungsbewertung und einen Leistungsausweis mit ECTS-Credits und Bewertungen vor. Gemäss § 14 Abs. 1 StuPO