3.2. Zur Bestimmung der Rechtsnatur und der Wirkungen des angefochtenen Prüfungsentscheides sind die Regelungen, welche die FHNW erlassen hat heranzuziehen. Gemäss Rahmenordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule Nordwestschweiz vom 1. Januar 2007, mit Änderungen vom 1. Juni 2009 (Rahmenordnung), erhalten die Studierenden nach Abschluss jedes Semesters eine Datenabschrift als Leistungsausweis. Im Leistungsausweis sind alle im betreffenden Semester besuchten Module mit den entsprechenden Leistungsbewertungen und vergebenen ECTS-Credits aufgeführt (§ 7 Abs. 4 Satz 1 und § 5 Rahmenordnung).