22 Abziehbarkeit einer Studienreise als Weiterbildungskosten. Praxis hinsichtlich des Nachweises des Weiterbildungscharakters von Studienreisen. - Gewinnungskostenbegriff. Die Abziehbarkeit als Gewinnungskosten setzt einen qualifiziert engen Konnex zwischen den getätigten Ausgaben und den erzielten Einkünften voraus (Erw. 3). - Beweislast im Steuerrecht (Erw. 4). - Anforderungen an den Nachweis des beruflichen Charakters der Reise (Erw. 4.1). - Der berufliche Charakter der Studienreise ist hier nicht rechtsgenüglich belegt (Erw. 5).