3. 3.1. Mögliche Anzeichen dafür, dass eine verkehrsmedizinische Abklärung der Fahreignung von regelmässigen Cannabiskonsumenten geboten ist, kann sich u.a. auch aus dem nachweisbaren bzw. eingestandenen Konsum- und Fahrverhalten des Lenkers ergeben. Bei Anzeichen von übermässigem Haschischkonsum, der zur Gefährdung der Verkehrssicherheit führt, darf eine Prüfung der Fahreignung angeordnet werden (Entscheid des Bundesgerichts vom 27. November 2002 [6A.65/2002], Erw. 6.2 mit Hinweisen).